Spenden

Was aus Ihren Spenden wurde






Anmerkung zu Zuwendungsbestätigungen

Bei Spendenzahlungen über 100 € (oder auch auf besonderen Wunsch) werden Zuwendungsbestätigungen zugesandt.
Bei Zahlungen mit dem Spendenübereisungsvordruck des Vereins bis 100 € gelten die Durchschriften als erleichterter Zuwendungsnachweis fürs Finanzamt.
Aus den dem Verein zugehenden Kontenauszugsmitteilungen der Stadtsparkasse ist nicht ersichtlich, auf welchem Wege die Spenden überwiesen worden sind. Daher wird denjenigen, die nicht mit dem Spendenüberweisungsvordruck zahlen und auch einen Nachweis für das Finanzamt haben wollen, empfohlen, ein "ZB" als Vermerk (z. B. hinter der Hausnummer oder dem Vornamen) anzugeben, damit auch ihnen dann eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt und zugesandt werden kann.

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